Unternehmen im Güterkraftverkehr können durch Fördermittel finanzielle Unterstützung für verschiedene Maßnahmen erhalten. Telematik-Partner unterstützt Sie bei der Antragstellung und berät Sie zu allen förderfähigen Maßnahmen.
Fördermittel
DeMinimis – Fördermittel für Unternehmen mit Güter- und Kraftverkehr
Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des §1 Güterverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von zugelassenen Nutzfahrzeugen sind, haben Anspruch auf Fördermittel. Förderfähig sind Kraftfahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen.
Höhe der Fördermittel
Berechnungsgrundlage
Die Fördermittel werden auf Basis von 2.000,00€ multipliziert mit der Anzahl der Fahrzeuge über 7,5 Tonnen berechnet, mit einem Höchstbetrag von 33.000,00€ bzw. 17 Fahrzeugen.
Maximale Fördersumme
Es gibt keine Begrenzung bei der Höhe der Fördermittel, jedoch orientiert sich die Berechnung an der Anzahl der berechtigten Fahrzeuge.
Antragstellung
Fristen und Verfahren
Der Zeitpunkt der Antragstellung und die Reihenfolge der Anträge basieren auf dem Eingangsdatum des vollständigen Antrags beim Bundesamt. Das Förderverfahren erfolgt über einen Fördertopf.
Fördertopfverfahren
Unternehmen können mehrere Anträge stellen, solange Mittel im Fördertopf verfügbar sind, wobei der unternehmensbezogene Zuwendungshöchstbetrag zu beachten ist.
Förderfähige Maßnahmen
Mindestanforderungen
Förderfähig sind Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten) und persönlicher Anwesenheit von Lehrpersonal und Teilnehmern.
Präsenzpflicht
Die Präsenzpflicht ist für die Förderung zwingend erforderlich.
Zeitrahmen und Verwendungsnachweis
Maßnahmen müssen innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchgeführt werden. Verwendungsnachweise sind innerhalb eines Monats nach Durchführung elektronisch einzureichen.
Fördersatz
Projektförderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt.
Zuschusshöhe
Der Fördersatz beträgt bis zu 70% für kleine Unternehmen, bis zu 60% für mittlere Unternehmen und bis zu 50% für andere Antragsteller.
Zuwendungshöchstbetrag
Der Höchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug und beträgt maximal 1.050€ für kleine Unternehmen, 900€ für mittlere Unternehmen und 750€ für andere Antragsteller.